Allgemeine Regelungen

1    Geltungsbereich und Anbieter

1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Regelungen bestimmen das Vertragsverhältnis zur Teilnahme an einem Reitkurs für Kinder zwischen dem
Kinder- und Jugend-, Reit- und Fahrverein Zehlendorf e.V.
Adresse: Robert-von-Ostertag-Straße1, 14163 Berlin
Vereinsregister Nr. 9482NZ,
als Anbieter (nachfolgend KJRFV)
und Ihnen (nachfolgend Besteller) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

1.2. Unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Regelungen. Abweichende Allgemeine Regelungen des Bestellers werden zurückgewiesen.

2    Vertragsgegenstand

2.1.  Gegenstand des Vertrages ist die Teilnahme an einem Reitkurs für Kinder. Die Teilnahmebedingungen für den Reitkurs sowie die Kursdauer sind in der jeweiligen Angebotsbeschreibung des Reitkurses festgelegt.

2.2.   Der Reitkurs bietet den Kindern die Möglichkeit, einen Einblick in den Reitsport zu erhalten. Der Reitkurs ermöglicht nicht das regelmäßige Reiten außerhalb einer Mitgliedschaft im KJRFV. Daher ist die Buchung eines Reitkurses für ein Kind maximal zweimal möglich. Die Absolvierung eines Reitkurses begründet keinen Anspruch auf eine Mitgliedschaft im KJRFV.

3   Vertragsschluss

3.1.   Der Besteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

3.2.   Der Teilnahmevertrag kommt ausschließlich im elektronischen Geschäftsverkehr über das Online-Kursportal des KJRFV zustande.

3.3.   Auf www.kinderreitschule-berlin.de bietet der KJRFV verschiedene Reitkurse für Kinder unterschiedlicher Altersgruppen und Körpergrößen an. Die Kurse unterscheiden sich zusätzlich in der Anzahl der Termine und der länge der jeweiligen Termine. Hinsichtlich der Details des jeweiligen Kursangebots wird auf die Kursbeschreibung der Angebotsseite verwiesen. Die Präsentation im Online-Kursportal stellt kein verbindliches Angebot auf den Abschluss eines Teilnahmevertrags dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderungen im Online-Kursportal Reitkurse zu buchen.

3.4.   Mit Anklicken des Buttons [„Jetzt kaufen“] geben Sie ein verbindliches Buchungsangebot zur Teilnahme an einem bestimmten Reitkurs ab (§ 145 BGB).

 3.5.   Nach Eingang des Buchungsangebotes erhalten Sie eine automatisch erzeugte E-Mail, mit der der KJRFV bestätigt, dass er Ihre Kursbuchung erhalten hat („Eingangsbestätigung“). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Buchungsangebots zur Teilnahme dar. Ein Teilnahmevertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande. In der Eingangsbestätigung sind das Zahlungsziel, die Kontoverbindung und der bei Zahlung anzugebende Verwendungszweck aufgeführt.

3.6.  Mit Zusendung der Auftragsbestätigung – nach rechtzeitigem Zahlungseingang auf dem Konto des KJRFV – kommt der Teilnahmevertrag zustande. Der Vertrag kommt auch durch die Erbringung der Dienstleistung zustande.

4   Kursgebühren

Die auf den Kursangebotsseiten genannten Kurgebühren sind Endpreise und sind gemäß § 4 Nr. 22 a UStG umsatzsteuerfrei.

5   Zahlungsbedingungen; Zahlungsziel und Folgen

5.1.   Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Vorabüberweisung oder paypal. Weitere Zahlungsarten werden nicht angeboten und werden zurückgewiesen.

5.2.   Der Besteller ist verpflichtet sofort (bzw. innerhalb der üblichen Banklaufzeit von 2 Werktagen) nach Erhalt der Eingangsbestätigung den dort ausgewiesenen Betrag der Kursgebühr auf das in der Eingangsbestätigung angegebene Konto unter Angabe des vorgegebenen Verwendungszwecks einzuzahlen oder zu überweisen. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Zahlung auf dem Konto des KJRFV.

5.3.   Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang ist der KJRFV berechtigt, das vom Besteller zurvor abgegebene Buchungsangebot abzulehnen und den bis dahin reservierten Kursplatz wieder zur Buchung im Online-Kursportal frei zu geben.

6    Vertragsgestaltung

Die derzeit gültigen Allgemeinen Regelungen finden Sie auf www.kinderreitschule-berlin.de. Dort können Sie sie abrufen und ausdrucken. Zusätzlich befinden sie sich im Anhang der Eingangsbestätigung.

7   Widerrufsbelehrung

Da es sich bei den Reitkursen um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung mit einem spezifischen Termin / Zeitraum handelt, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht wie im Fernabsatzgesetz §355 sonst üblich. Es gelten die hier in § 11 geregelten Rücktrittsrechte.

8   Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Kunden, die kein Verbraucher, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen sind, Sitz des Anbieters.

9   Datenschutz

Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Teilnahmevertrags auf Grundlage dieser Allgemeinen Regelungen werden vom KJRFV Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der KJRFV gibt keine personenbezogenen Daten des Bestellers an Dritte weiter, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Besteller vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die vom Besteller im Wege der Bestellung mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem der Besteller die Daten zur Verfügung gestellt hat. Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Soweit den KJRFV Aufbewahrungsfristen handels- oder steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern. Während des Besuchs im Online-Kursportal des KJRFV werden anonymisierte Daten, die keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulassen und auch nicht beabsichtigen, insbesondere IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, Browsertyp, Betriebssystem und besuchte Seiten, protokolliert. Auf Wunsch des Bestellers werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht, korrigiert oder gesperrt. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Bestellers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Besteller an folgende Adresse wenden:

Kinder- und Jugend-, Reit- und Fahrverein Zehlendorf e.V., Robert-von-Ostertag-Straße 1, 14163 Berlin, kursbuchung@kinderreitschule-berlin.de.

10   Umsetzung der ODR-Richtlinie

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:

Die EU-Kommission hat eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereitgestellt. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/erreichbar.

Wir sind bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus sind wir zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und können Ihnen die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.

11   Rücktrittsrechte

11.1.   Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl (diese ist in der jeweiligen Kursbeschreibung festgelegt) kann der KJRFV vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt durch den KJRFV ist bis eine Woche vor Kursbeginn zulässig. Der KJRFV wird den Teilnehmer unverzüglich informieren, wenn feststeht, dass der Kurs wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Die Kursgebühr wird vom KJRFV unverzüglich erstattet.

11.2.   Ein Rücktritt des Bestellers vom Vertrag muss unabhängig vom Grund bis spätestens vier Wochen vor Beginn des Kurses schriftlich eingereicht werden. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Rücktrittschreibens beim KJRFV. In diesem Fall wird die bis dahin geleistete Kursgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro erstattet. Bei Rücktritt bis zwei Wochen vor Kursbeginn beträgt die Rücktrittsgebühr 25% des Kurspreises. In allen anderen Fällen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr.

11.3.   Verhinderte Teilnehmer werden gebeten, den KJRFV so früh wie möglich über ihre Nichtteilnahme zu informieren. Der verhinderte Teilnehmer ist berechtigt, einen Ersatzteilnehmer vorzuschlagen, den der KJRFV jedoch nicht akzeptieren muss. Kommt ein Vertrag mit dem Ersatzteilnehmer zustande, können die Rücktrittsgebühren verrechnet werden.

12   Kündigung

Eine ordentliche Kündigung des Vertrags ist ausgeschlossen. Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Verhinderung des Kursteilnehmers z.B. wegen Krankheit oder veränderte Urlaubszeiten stellen keinen zur Kündigung aus wichtigen berechtigenden Grund dar.

13   Abbruch infolge höherer Gewalt/Ausschluss von der Teilnahme

13.1.   Wird die Durchführung des Kurses infolge von höherer Gewalt erschwert, ist der KJRFV berechtigt, über den Abbruch des Kurses zu entscheiden. Bei Abbruch des Kurses besteht weder Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr, noch auf Nachholung des ausgefallenen Kursteils.

13.2.   Der KJRFV kann einen Teilnehmer ausschließen, wenn angenommen werden muss, dass sich dieser Teilnehmer z. B. durch die Einnahme von Medikamenten o. ä. in einem Zustand befindet, in dem er sich und/oder andere durch die weitere Teilnahme am Kurs gefährdet. Weiterhin kann ein Teilnehmer ausgeschlossen werden, wenn er sich trotz Ermahnung wiederholt in einer Weise verhält, in der er sich und/oder andere Kursteilnehmer gefährdet.

14   Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kursteilnehmer einzelne Leistungen des Kurses nicht in Anspruch, besteht weder Anspruch auf anteilige oder volle Rückerstattung der vereinbarten Teilnahmegebühr, noch auf anteilige oder vollständige Nachholung des Kurses. Der Teilnehmer kann jedoch einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen. Darüber entscheidet der KJRFV im Einzelfall.

15   Begrenzung der Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht des KJRFV über ihm in Obhut gegebene minderjährige Teilnehmer des Reitkurses ist begrenzt auf die in der Kursbeschreibung benannte Kurszeit. Für Teilnehmer, die sich außerhalb der Kurszeit auf den Vereinsgrundstücken bewegen, übernimmt der KJRFV weder Obhuts- noch Aufsichtspflichten. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, ihre Kinder zu Beginn des Kurses zur Betreuung an die jeweiligen Kursleiter zu übergeben und im Anschluss wieder abzuholen.

16   Umgang mit Pferden und Ponys

Mit den Pferden und Ponys ist rücksichtsvoll und achtsam umzugehen. Geschrei, Lärm und heftige Bewegungen sind zu unterlassen. Die Reitkommandos sind kontrolliert auszuführen. Das Füttern der Pferde und Ponys ist untersagt. Sattelzeug und Zubehör sind Leihgaben des KJRFV und daher sorgsam und pfleglich zu behandeln, insbesondere nach dem Gebrauch unverzüglich in die Sattelkammer zu bringen, zu reinigen und ordentlich aufzuhängen.

17   Sicherheit

Das Tragen einer langen Hose, fester Schuhe mit Absatz, auf dem Pferd/Pony eine Sicherheitsreitkappe ist Pflicht. Nicht erlaubt ist das Tragen von Oberbekleidung mit Kapuze, Schmuck an Fingern, Hals, Armen und Ohren. Langes Haar muss so gebunden sein, dass es nicht ins Gesicht fällt. Bei Nichtbeachtung dieser Kleidungsregeln kann der Versicherungsschutz entfallen. Daher ist der Kursleiter bei Nichtbeachtung berechtigt, den Kursteilnehmer vorübergehend oder ganz vom Kurs auszuschließen. Das Rauchen und das Kaugummikauen sind auf dem Gelände des KJRFV nicht gestattet.

18   Haftung

18.1.   Der KJRFV haftet außerhalb eines Kontakts mit den Pferden und Ponys auf Schadenersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der KJRFV haftet außerhalb des Kontakts mit den Pferden und Ponys ferner für die fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solchen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsausschlüsse gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung des KJRFV wirkt auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

18.2.   Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zur Tierhalterhaftung (§ 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

19   Schlussbestimmungen

19.1.   Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

19.2.   Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Grundsatz des Vorrangs der Individualabrede (§ 305b BGB) gilt gegenüber Verbrauchern.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Reiten für Kinder und Jugendliche in Berlin beim KJRFV Zehlendorf e.V.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um Ihnen das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung Ihrer Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen