Auswirkungen der 10. Infektionsschutzverordnung, gültig 02.11.-30.11.2020 auf den Reitschulbetrieb des KJRFV

Auswirkungen der 10. Infektionsschutzverordnung, gültig 02.11.-30.11.2020 auf den Reitschulbetrieb des KJRFV

Ab dem 2. November gilt die 10. Infektionsschutzverordnung des Berliner Senats, deren wichtigsten Punkte in dieser Pressemitteilung zu finden sind:

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1010986.php

Für uns als Sportverein ist insbesondere wichtig:
Der Amateursport wird ausgesetzt.
Sport darf ansonsten nur alleine oder mit einer anderen Person kontaktfrei unter Einhaltung der Abstandsregeln ausgeübt werden.
Kinder bis zwölf Jahre dürfen in festen Gruppen von maximal zehn Personen im Freien Sport betreiben.

Für unseren Reitbetrieb bedeutet dies:

In den Minizirkel-, Zirkel- und  K-Gruppen sind fast alle Kinder unter 12 Jahren alt, daher finden diese Gruppen wie gewohnt statt und alle, die unter 12 Jahre alt sind, können wie gewohnt in ihrer Gruppe reiten.

Kinder ab 12 Jahren – also exakt ab ihrem 12. Geburtstag! – müssen wir leider bitten, vom Reitunterricht fern zu bleiben. 

In den M-Gruppen gibt es mehr Kinder, die 12 Jahre oder älter sind. Diese Gruppen werden wir zum Teil zusammenlegen. Bitte beachtet die Uhrzeiten:

Einteilung

In den G-Gruppen sind fast alle Reiter mindestens 12 Jahre alt, daher dürfen diese Gruppen leider nicht stattfinden. Die wenigen jüngeren Reiter der G-Gruppe werden fest in einer M-Gruppe an ihrem Reittag eingeteilt.

Die fortgeschrittenen Reiter*innen der F-Gruppen dürfen allein oder mit einer anderen F-Reiter*in kontaktfrei mit Einhaltung der Abstandsregel selbstständig ohne Unterricht die F-Pferde zu ihnen vorgegebenen Zeiten bewegen.

Wir müssen dringend bitten, auf allen unseren Grundstücken die Kontaktbegrenzungen im Rahmen der Verordnung einzuhalten:
„Jeder ist dringend dazu aufgefordert, sämtliche nicht zwingend notwendige Kontakte zu Personen außerhalb des eigenen Hausstands zu vermeiden. Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum sowie in Innenräumen ist für Personen aus einem Haushalt sowie für Gruppen aus maximal zehn Personen aus höchstens zwei Haushalten gestattet.“

Der Verein kann es sich nicht leisten, eine Geldbuße zu riskieren.
Konkret bedeutet dies für den Aufenthalt beim KJRFV:
– Das Vereinsbüro ist im November nur teilweise besetzt und darf nicht betreten werden. Kontaktaufnahme ist nur über das Fenster, per Telefon oder Email  möglich.
– In der Sattelkammer dürfen sich max. 2 Personen aufhalten. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske und zur Einhaltung des Mindestabstandes.
– Es dürfen auf dem Vereinsgelände keinerlei Gruppenbildungen erfolgen.